AGB – Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Curion Informatik AG
1. Allgemeines
Folgende Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Curion Informatik AG und ihren Kunden, welche Software-Entwicklungen und Leistungen jeglicher Art der Curion Informatik AG in Anspruch nehmen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Auftragsgebers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Absprachen sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich mit rechtsgültiger Unterschrift von der Curion Informatik AG bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung an Dritte abzutreten.
2. Leistungen der Curion Informatik AG
Die Curion Informatik AG bietet dem Kunden Leistungen im Bereich der Software-Entwicklung, Consulting und Schulungen an. Dazu gehören unter anderem Software, Hardware, Leitsysteme, Netzwerke und Engineering. Für Umfang und Ausführung der Leistungen ist die Abmachung zwischen dem Kunden und der Curion Informatik AG massgebend.
3. Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für die Definition der Anforderungen, welche durch die Software erfüllt werden muss. Der Kunde macht die Curion Informatik AG rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderweitigen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit diese für die Ausführung der Dienstleistung und den Gebrauch der Maschinen von Bedeutung sind. Er übergibt der Curion Informatik AG alle notwendigen Dokumente und Unterlagen.
Der Kunde überwacht die Leistungen von sich aus und trägt für den Fortschritt, die Richtigkeit und Zweckmässigkeit des Projektes eine Mitverantwortung.
4. Rechte an Software, Know-how und Verfahren
Ohne besondere Abrede darf der Kunde die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger und die Dokumentationen im vorgesehenen Umfang selbst nutzen, nicht aber an Dritte weitergeben. Jedes Erweitern, Ändern oder Kopieren der Software durch den Kunden oder einen anderen Lieferanten benötigt die schriftliche Zustimmung der Curion Informatik AG. Der Auftraggeber hat auf allen Modifikationen und Kopien sind die gleichen Schutzrechtsmerkmale wie auf dem Original anzubringen. Sind Software, Unterlagen oder andere Arbeitsergebnisse speziell für den Kunden entwickelt worden und kann die Curion Informatik AG notwendige Anpassungen nicht marktkonform ausführen, darf der Kunde zum Zweck der Wartung und Weiterentwicklung die notwendigen Unterlagen und Source-Codes gegen eine angemessene Entschädigung von der Curion Informatik AG anfordern. Das Eigentum an der Software und am Know-how sowie das Recht zur weiteren Verwendung bleibt in allen Fällen bei der Curion Informatik AG oder seinen Lizenzgebern, auch wenn der Kunde Softwareprogramme oder Know-how-Aufzeichnungen nachträglich ändert.
5. Inkrafttretung, Termine, Kündigung
Ein Vertrag tritt zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in Kraft und bleibt wirksam, bis zur Fertigstellung des Projektes. Sowohl der Auftraggeber als auch die Curion Informatik AG sind jederzeit berechtigt, durch eine schriftliche Mitteilung zum darauf folgenden Monatsende die Zusammenarbeit zu kündigen. Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (fristlose Kündigung) bleibt unberührt. Die Curion Informatik AG behält sich vor, einen Vertrag auch ohne vorherige Mitteilung zu kündigen oder auszusetzen. Die Parteien einigen sich auf Terminpläne oder einzelne Termine. Die Zeiten gelten als eingehalten, wenn die Leistungen die vereinbarten Kriterien erfüllen. Nur schriftlich zugesicherte Termine sind verbindlich.
Solche verlängern sich angemessen,
wenn die Curion Informatik AG Angaben, welche sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Auftraggeber sie nachträglich ändert.
wenn der Auftraggeber mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält.
wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der Vertragsparteien liegen, wie Naturereignisse, Epidemien, Unfälle und Krankheit, Austritt massgeblicher Mitarbeiter, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung sowie behördliche Massnahmen.Die Curion Informatik AG kann Teillieferungen ausführen. Bei Verzögerungen hat der Auftraggeber der Curion Informatik AG eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt die Curion Informatik AG bis zum Ablauf dieser Nachfrist die Verpflichtung nicht, darf der Auftraggeber, sofern er dies innert drei Tagen erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.
6. Abnahme
Die Parteien einigen sich über die Modalitäten der Ablieferung und der Abnahme. Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die erbrachten Leistungen selber zu prüfen. Ist ein funktionsfähiges System versprochen, kann der Auftraggeber von der Curion Informatik AG verlangen, dass sie ihm die vereinbarten Erfüllungskriterien demonstriert. Ohne besondere Abrede hat der Auftraggeber allfällige Mängel schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten alle Funktionen als erfüllt und die Lieferung als genehmigt. Ist ein Abnahmeverfahren vereinbart und verzögert sich dieses aus Gründen, welche die Curion Informatik AG nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber gleichwohl zur termingerechten Bezahlung verpflichtet. Inhalte, Waren und/oder Dienstleistungen, die dem Auftraggeber von Curion Informatik AG oder einem angeschlossenen Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen Bedingungen unterworfen sein und zu weiteren Gebühren führen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, jede dieser weiteren Gebühren und Bedingungen zu überprüfen, bevor er derartige Leistungen in Anspruch nimmt. Eine Inanspruchnahme stellt ein Einverständnis mit diesen Gebühren und Bedingungen dar.
7. Garantie
Die Curion Informatik AG steht gegenüber dem Kunden dafür ein, dass wir die erforderliche Sorgfalt anwenden, und dass wir die Dienstleistungen, Produkte und Software die schriftlich zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältigster Softwareentwicklung und Beratung Fehler einschleichen können, dass die Curion Informatik AG deshalb über die schriftlichen Zusicherungen hinaus keine Gewährleistung erbringt, und dass sie insbesondere nicht für die vollständige Erreichung aller erhofften Ziele einstehen kann. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, welche die Curion Informatik AG nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. Im Rahmen der Gewährleistung behebt die Curion Informatik AG alle Mängel der schriftlich zugesicherten Eigenschaften sowie alle Fehler, die nachweisbar auf seine Unsorgfalt zurückgehen. Der Auftraggeber hält dafür eine einwandfreie Fehlerdokumentation bereit. Die Curion Informatik AG erbringt die Gewährleistung nach ihrer Wahl in ihren Räumen oder beim Auftraggeber, der die Curion Informatik AG freien Zugang gewährt. Demontage und Montage-, Transport-, Verpackungs-, Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ersetzte Teile werden Eigentum von der Curion Informatik AG. Mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels werden Gewährleistungs- und Verjährungsfristen nicht unterbrochen. Weitere Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen. Insbesondere kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten oder den Ersatz von Folgeschäden verlangen.
8. Service, Wartung
Die Curion Informatik AG schlägt dem Kunden rechtzeitig vor Inbetriebnahme eine Service- und Wartungsorganisation mit den notwendigen Ansprechpartnern, Prozeduren, Voraussetzungen und Kostenfolgen vor.
9. Verwendungszweck, Haftung
Einsatz der Produkte und deren Verwendung für einen bestimmten Zweck ist ausschliesslich Sache des Auftraggebers und erfolgt auf dessen eigene Verantwortung. In keinem Fall haftet Curion Informatik AG dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber für Schäden, die sich direkt oder indirekt durch Gebrauch, allfällige Störungen oder Betriebsausfall usw. ergeben. Ausdrücklich Ausgeschlossen sind insbesondere auch jede Haftung für Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Auftraggebers, Ersatzansprüche Dritter oder Schäden an aufgezeichneten Daten. Dies gilt auch für Dienstleistungen. Die Curion Informatik AG übernimmt ausserdem keine Haftung für schadensverursachende Ereignisse, die im Bereich des jeweiligen Leistungsproviders auftreten. Die Curion Informatik AG haftet nicht für Daten, die auf seinem EDV-System gespeichert werden, sowie für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die ausserhalb des Verantwortungsbereiches von der Curion Informatik AG liegen. Bei Ausfällen entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Eine Verpflichtung zur Datensicherung besteht nicht. Daten und Informationen dürfen weder gegen das Presserecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht noch gegen weitere juristische Regelungen und Gesetze der Schweiz verstossen. Der Auftraggeber ist verantwortlich, sich selbständig über die geltenden juristischen Regelungen und Gesetze in Kenntnis zu setzten und diese einzuhalten. Des weiteren, sind die guten Sitten einzuhalten und auf das allgemeine Anstandsempfinden Rücksicht zu nehmen, im Besonderen im Hinblick darauf, dass Webseiten weltweit erreichbar ist. Es sind z.B. keine Produkte mit politischem oder rassistischem Inhalt anzubieten und keine negativ vergleichende Werbung zu betreiben. Die Curion Informatik AG ist nicht verantwortlich für Herkunft, Inhalt, Qualität und Wahrheitsgehalt der Angebote.
10. Preise und Zahlungsbedingungen
Wenn bei Offerten keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten diese während 30 Tagen netto. Die Curion Informatik AG erbringt ihre Leistungen zu einem Festpreis oder zu einem Preis nach Aufwand. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizer Franken ohne Mehrwertsteuer, Gebühren, Abgaben, Zölle, Transport, Verpackung, Versicherung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung. Sie sind zur Zahlung fällig netto innert 30 Tagen seit Rechnungsstellung. Sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen ist, kann die Curion Informatik AG bei Vertragsabschluss eine Anzahlung bis zu einem Drittel der Projektsumme und während der Projektentwicklung Teilzahlungen im Wert der erfolgten Leistung verlangen. Der Auftraggeber darf mit Gegenansprüchen, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag oder dessen Anfechtung herrühren, nur bei schriftlicher Einwilligung von der Curion Informatik AG oder beim Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsurteils verrechnen. Hält der Auftraggeber die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, bleibt das Kaufobjekt unbeschränktes Eigentum von der Curion Informatik AG und der Auftraggeber ist nicht berechtigt, darüber weiter zu verfügen. Bei Zahlungsverzug behält sich die Curion Informatik AG ausdrücklich vor, von allen zugesagten Leistungen zurückzutreten und alle übergebenen Kaufobjekte zurückzufordern. Die Curion Informatik AG behält sich im weiteren das Recht vor, den Kaufgegenstand gegen Retentionsansprüche zu schützen.
11. Geheimhaltung
Die Vertragspartner verpflichten ihre Mitarbeiter, alle nicht allgemein bekannten Informationen, die sie bei der Ausführung von Arbeiten unter diesem Vertrag erfahren, streng vertraulich zu behandeln, Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen, noch sie zu veröffentlichen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Soweit die Vereinbarungen keine besonderen Regeln enthalten, gelten die Bestimmungen über den Auftrag gemäss Art. 394 ff OR. Gerichtsstand ist der Sitz von der Curion Informatik AG. Die Curion Informatik AG darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Auftraggebers anrufen.
Chur, November 2024